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   VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92   

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https://dejure.org/1992,3652
VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92 (https://dejure.org/1992,3652)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.07.1992 - 13 TH 467/92 (https://dejure.org/1992,3652)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 13 TH 467/92 (https://dejure.org/1992,3652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 AuslG, § 47 Abs 3 AuslG, § 48 Abs 1 Nr 4 AuslG, Art 6 Abs 1 GG
    (Ausweisungsschutz gem AuslG 1990 § 48 Abs 1 für einen mit einer deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Besonderer Ausweisungsschutz durch deutschen Ehegatten; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Ausweisung aufgrung begangener Straftat; Besonderes Interesse des deutschen Ehegatten an der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 293
  • FamRZ 1993, 553
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Gegebenenfalls hat die Ausländerbehörde das berechtigte Interesse des deutschen Ehepartners an der Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer im Inland und das öffentliche Interesse an dessen umgehender Ausreise durch Befristung der verfügten Ausreise miteinander in Einklang zu bringen (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 und vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Gegebenenfalls hat die Ausländerbehörde das berechtigte Interesse des deutschen Ehepartners an der Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer im Inland und das öffentliche Interesse an dessen umgehender Ausreise durch Befristung der verfügten Ausreise miteinander in Einklang zu bringen (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 und vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 ).
  • VGH Bayern, 24.10.1991 - 10 CS 91.2662

    Ausländerrecht: Begriff der Freiheitsstrafe, Regelausweisung bei schweren

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Der gegenteiligen Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 24. Oktober 1991 - 10 CS 91.2662 -, InfAuslR 1992, 45, 46), wonach sich ein Ausländer auf den Ausweisungsschutz des § 48 AuslG dann nicht berufen könne, wenn es sich bei den von ihm begangenen Straftaten um "schwere Straftaten" handele, vermag der Senat angesichts des gegen diese Auslegung sprechenden eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht beizupflichten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1991 - 13 B 10915/90

    Ausweisung eines Ausländers wegen strafrechtlicher Verfehlungen; Besonderer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Ob im vorliegenden Falle für die Ausweisung des Antragstellers sprechende schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG gegeben sind, insbesondere, ob von dem Vorliegen derartiger Gründe schon deshalb auszugehen ist, weil der Antragsteller den Tatbestand des § 47 Abs. 2 AuslG erfüllt, nach dem ohne erhöhten Ausweisungsschutz eine Ausweisung in der Regel zu erfolgen hätte (vgl. hierzu unter Hinweis auf die im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens aus redaktionellen Gründen gestrichene Legaldefinition des schwerwiegenden Grundes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG des Entwurfes der Bundesregierung, BT-Drucksache 11/6321: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 4. März 1991 - 8 L 2072/90 -, NVwZ-RR 1991, 434, 435), oder ob es hierzu entsprechend der bisherigen Rechtsprechung weiterer an den persönlichen Verhältnissen des Ausländers orientierter Feststellungen bedarf (vgl. hierzu: Hailbronner, AuslR, 1992, Anm. 11 ff. zu § 48 AuslG; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., Anm. 5 ff. zu § 48 AuslG), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 73/83
    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Ergibt eine überschlägige tatsächliche und rechtliche Überprüfung, daß der angefochtene Verwaltungsakt weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig ist, ist unter Abwägung der gegenseitigen Belange und unter Beachtung des sich abzeichnenden Verfahrensausganges in der Hauptsache darüber zu befinden, welchem der sich gegenüberstehenden Interessen im Einzelfall das größere Gewicht beizumessen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 -, HessVGRspr. 1985, 3, 4).
  • VG Düsseldorf, 04.03.1991 - 8 L 2072/90
    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92
    Ob im vorliegenden Falle für die Ausweisung des Antragstellers sprechende schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG gegeben sind, insbesondere, ob von dem Vorliegen derartiger Gründe schon deshalb auszugehen ist, weil der Antragsteller den Tatbestand des § 47 Abs. 2 AuslG erfüllt, nach dem ohne erhöhten Ausweisungsschutz eine Ausweisung in der Regel zu erfolgen hätte (vgl. hierzu unter Hinweis auf die im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens aus redaktionellen Gründen gestrichene Legaldefinition des schwerwiegenden Grundes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG des Entwurfes der Bundesregierung, BT-Drucksache 11/6321: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 4. März 1991 - 8 L 2072/90 -, NVwZ-RR 1991, 434, 435), oder ob es hierzu entsprechend der bisherigen Rechtsprechung weiterer an den persönlichen Verhältnissen des Ausländers orientierter Feststellungen bedarf (vgl. hierzu: Hailbronner, AuslR, 1992, Anm. 11 ff. zu § 48 AuslG; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., Anm. 5 ff. zu § 48 AuslG), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

    Mit ihrer Anknüpfung an die Anhörung (vgl. § 54 Abs. 4 Satz 2 LBO a.F.) bezweckt die Entscheidungsfrist mittelbar auch, der anzuhörenden Gemeinde zu ermöglichen, auf ein Bauvorhaben, das nach der bestehenden Rechtslage zulässig, von ihr aber nicht erwünscht ist, mit (Sicherungs-)Maßnahmen der Bauleitplanung zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1992 - III ZR 191/90 - NVwZ 1993, 293 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157

    Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m.

    Stellt der Proband sich hingegen seiner Sucht, indem er eine Behandlung seiner Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung aufgenommen hat, so kann dies insbesondere dann, wenn - wie hier - die Strafvollstreckung wegen der Behandlung nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen, sofern die Therapieeinrichtung einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]), etwa weil der Betroffene während der Therapie eine positive charakterliche Entwicklung vollzogen hat und Perspektiven für ein drogenfreies Leben entwickelt wurden (vgl. VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

    Vielmehr stellt die Antragsgegnerin entgegen der Rechtsprechung der Obergerichte ausdrücklich in Abrede, dass eine Behandlung der Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung, insbesondere dann, wenn die Strafvollstreckung - wie hier - nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen kann , sofern die Therapieeinrichtung - wie vorliegend aufgrund der Stellungnahmen vom 29. April 2010 und 7. Januar 2011 geschehen - einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]; VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist zunächst der Umstand, dass die Ausweisung die Fortführung der Ehe im Inland unmöglich macht, als nach § 45 Abs. 2 AuslG zu berücksichtender Belang auch dann zu beachten, wenn erst diese eheliche Lebensgemeinschaft zur Herabstufung der Ist-Ausweisung zu einer Regelausweisung geführt hat (vgl. zur parallelen Situation der Herabstufung einer Regelausweisung zu einer Ermessensausweisung Hess. VGH, 08.07.1992 - 13 TH 467/92; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 40 Rdnr. 302).
  • OVG Saarland, 21.12.2001 - 3 V 40/01

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens ernstlicher Richtigkeitszweifel als

    Ebenso OVG Hamb. B. v. 4.12.1998, InfAuslR 1990, 191; HessVGH B.v. 8.7.1992, NVwZ 1993, 293.
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